Hochwasserschutzkonzept

Ein Hochwasserschutzkonzept legt fest, welche Maßnahmen wo und in welcher Reihenfolge umgesetzt werden. Es ist die planerische Grundlage für alle Investitionen in den technischen Hochwasserschutz und muss regelmäßig weiterentwickelt werden. Denn jedes Hochwasser bringt neue Erkenntnisse, und die Anforderungen an den Schutz wachsen.

Wer ist zuständig?

Hochwasserschutz ist keine Aufgabe, die eine einzige Behörde allein übernehmen kann. Im Remstal sind je nach Gewässer unterschiedliche Stellen verantwortlich. Die Einteilung richtet sich nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung und der überregionalen Relevanz eines Gewässers:

  • Die Rems selbst ist ein Gewässer I. Ordnung. Sie wird vom Land Baden-Württemberg unterhalten, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
  • Zuflüsse wie die Wieslauf oder der Schornbach gelten als Gewässer II. Ordnung. Hier liegt die Unterhaltungspflicht bei den Kommunen, Landkreisen oder Wasserverbänden.

Der Wasserverband Rems wurde gegründet, weil Hochwasser sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen hält. Als gemeinsame Körperschaft von 12 Städten und Gemeinden, dem Ostalbkreis, dem Rems-Murr-Kreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt er übergreifende Aufgaben des technischen Hochwasserschutzes, unabhängig davon, welche Behörde das Gewässer unterhält.

Vom Plan zur Umsetzung

Die Grundlage des heutigen Hochwasserschutzes im Remstal ist die „Integrierte Flussgebietsuntersuchung Rems" aus dem Jahr 1997. Sie identifizierte neun Standorte für Hochwasserrückhalteräume zwischen Schwäbisch Gmünd und Weinstadt. In der Fortschreibung des Verbandsplans 2013 wurden die
Maßnahmen priorisiert und in Umsetzungsstufen eingeteilt.

Seitdem wurden vier Hochwasserrückhaltebecken gebaut und in Betrieb genommen. Mit einem Gesamtstauraum von rund 3,4 Millionen Kubikmetern schützen sie rund 280.000 Menschen entlang der Rems.

Aus Ereignissen lernen

Das Hochwasser im Juni 2024 hat gezeigt, dass die Gefährdungslage im Remstal komplexer geworden ist. Starkregen und Hochwasser können zusammenwirken und zu Überflutungen führen, die ältere Planungen nicht vollständig abbilden.

Um den zukünftigen Hochwasserschutz auf aktuellen Daten und Erkenntnissen zu planen, führt das Regierungspräsidium Stuttgart eine Schwachstellenanalyse durch. Parallel wird die Hochwassergefahrenkarte fortgeschrieben. Beides soll voraussichtlich 2028 abgeschlossen sein.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wird das Hochwasserschutzkonzept weiterentwickelt. Dabei prüfen wir, ob und wo weitere Hochwasserrückhaltebecken oder alternative Maßnahmen sinnvoll und realisierbar sind.